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Digitale Medien / Webdesign / Impressum + Datenschutz
Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung einer Webseite
Was sich wie eine Wortfindungsstörung anhört ist der neuste Streich der EU und nahezu jeder Webseitenbetreiber ist davon betroffen: Das DDG trat am 14. Mai 2024 in Kraft und ergänzt den Digital Services Act der EU, löst das Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG um.
Für Ihre Website bedeutet das folgendes:
1. Impressum aktualisieren
Das DDG gilt für ausnahmslos alle Online-Diensteanbieter und betrifft damit jeden Webseitenbetreiber. Bisher ergab sich die Pflicht, auf Ihrer Webseite ein Impressum einzubinden aus § 5 TMG. Ab jetzt wird die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt. Dabei handelt sich allerdings lediglich um eine redaktionelle Änderung, § 5 TMG wird zu § 5 DDG! Inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht nichts. Das heißt: Wenn Sie in Ihrem Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen haben, sollten Sie jetzt auf § 5 DDG verweisen.
Allerdings besteht keine gesetzliche Pflicht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben. Also ist es am einfachsten, auf die Angabe des Paragrafens ("§ 5 TMG/Telemediengesetz" bzw. "§ 5 DDG") in Ihrem Impressum komplett zu verzichten. So sind Sie künftig bei redaktionellen Anpassungen aus dem Schneider und eliminieren das Risiko einer Abmahnung wegen falscher Paragrafenangaben in Ihrem Impressum
2. Datenschutzerklärung aktualisieren
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch das ist lediglich eine redaktionelle Änderung. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie die Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung korrekt angeben. Sofern Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz/ TTDSG hinweisen, müssen Sie das ändern. Weisen Sie stattdessen nun einfach auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz/TDDDG hin. Thema erledigt.
WICHTIG: Schieben Sie die Aktualisierung nicht auf die lange Bank und passen Sie die notwendigen Angaben am besten noch heute an - die fleißigen Abmahnanwälte schlafen nicht..